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Über den Umgang mit Strafarbeit und Co

Irgendwann passiert es wohl allen Eltern einmal: Das Kind kommt nach Hause und berichtet, dass es in der Schule eine Strafarbeit aufgebrummt oder gar einen Verweis bekommen hat, weil es sich nicht an die Regeln gehalten hat. Doch was antwortet man dann auf die bange Frage “Bist du jetzt böse auf mich?”
Zunächst ist man vielleicht versucht, loszuschimpfen. Dies ist – bei genauerer Betrachtung – aber eigentlich gar nicht nötig, denn die Strafe ist ja bereits ausgesprochen, das “Vergehen” somit geahndet. Besser ist es, mit dem Kind das Gespräch darüber zu suchen, was vorgefallen ist und zu erklären, warum sein Verhalten nicht in Ordnung war. Dabei sollte man durchaus deutlich machen, dass man dann eben auch die negativen Konsequenzen dafür tragen muss. Geschieht dies auf einer sachlichen, konstruktiven Ebene, wird es die Beziehung zwischen Eltern und Kind nicht belasten. Nur so kann man erreichen, dass sich das Kind auch in Zukunft offen mit den Eltern sprechen traut, was eine wichtige Basis für eine vertrauensvolle Beziehung ist.
Schwieriger wird die Sache allerdings, wenn sich das Kind durch die Bestrafung ungerecht behandelt fühlt. Dabei muss man sich als Elternteil immer im Klaren darüber sein, dass eine Situation von den Beteiligten durchaus unterschiedlich wahrgenommen werden kann. Hier ist es wichtig, beide Seiten zu hören, wobei zu beachten ist, dass – v.a. kleinere – Kinder noch nicht zwischen Wahrheit und Fantasie unterscheiden können (vgl. auch den Artikel zum Lügen bei Kleinkindern in diesem Blog) bzw. sich die Wahrheit so zurechtlegen, dass sie dabei möglichst gut wegkommen. Die Schwierigkeit besteht dann darin, das Kind nicht als Lügner bloßzustellen, ihm aber auch zu vermitteln, dass man ihm nicht alles uneingeschränkt abnimmt. Als Lösungsversuch bietet es sich hier an, eine zeitliche Distanz zu schaffen. Das Kind soll seine Version nochmals überdenken, bevor man dann erneut das Gespräch sucht. Gelingt es vorher, deutlich zu machen, dass keine zusätzliche Strafe droht und dass man es dem Kind nicht nachträgt, zunächst eine vielleicht doch nicht ganz wahrheitsgemäße Darstellung präsentiert zu haben (wobei man die Gründe für dieses Verhalten durchaus hinterfragen darf), besteht für das Kind die Möglichkeit, das Gesicht zu wahren. So erfährt man dann meist doch den tatsächlichen Hergang, sodass man das Thema abschließen kann – eventuell sogar mit einem Lob für die Ehrlichkeit des Kindes, wodurch wiederum das Vertrauen in der Eltern-Kind-Beziehung gestärkt wird.

B. Ehlenberger

Wir danken unserer Gastautorin B. Ehlenberger, Gymnasialpädagogin, für diesen Beitrag.
DrS

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Dr. Stefan Schwarz

Dr. Stefan Schwarz ging in Augsburg zur Schule. Er machte nach dem Zivildienst eine Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger. Das Studium schloss er in München ab. Nach der Ausbildung in verschiedenen, renommierten Kinderkliniken arbeitet er als niedergelassener Kinderarzt. Dr. Schwarz ist Vater von 4 aufgeweckten Kindern und kennt den Alltag, die Freuden und die Sorgen von Familien dadurch sehr gut.

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