Entwicklung, Prävention
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Deo-Sprays: Der Rausch aus dem Supermarkt

Für viele Eltern kommt irgendwann unweigerlich der Moment, in dem sie die Badezimmertür öffnen und zurückprallen. Grund dafür ist eine scheinbare Wand aus deo-geschwängerter Luft, die die Auswüchse des neuen Interesses ihres Kindes in Bezug auf Körperhygiene am Beginn der Pubertät dokumentiert. Das Phänomen ist in der Regel von recht kurzer Dauer und der Deo-Gebrauch nimmt dann normale Formen an.

Sollten Eltern jedoch bemerken, dass Kinder über einen längeren Zeitraum häufig Deos kaufen, auffällig viele leere Dosen im Müll zu finden sind oder verstärkter Geruch im Kinderzimmer festzustellen ist, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Immer wieder kommt es nämlich vor, dass Kinder und Jugendliche Deos zum Schnüffeln – also als Droge – missbrauchen.

Deo-Sprays wirken, wenn die Substanz inhaliert wird, berauschend. Zunächst gibt es einen kurzen Erregungszustand mit Euphorie, danach kommt es jedoch zu Bewusstseinsstörungen, Halluzinationen oder sogar zur Bewusstlosigkeit. Auch Todesfälle sind dokumentiert, da die giftige Stoffe einen Ausfall des Atemzentrums auslösen können oder den Sauerstofftransport ins Blut einschränken. Ähnlich wie beim Alkoholrausch besteht die Gefahr, an Erbrochenem zu ersticken.

Bisher bezogen sich die Ausführungen auf Deo-Sprays. Die gleichen Auswirkungen haben jedoch auch andere Substanzen, die geschnüffelt werden können: Klebstoffe, Spraydosen aller Art, Lösungsmittel (z.B. in Nagellackentfernern, Lackstiften, Korrekturrollern), Feuerzeug- oder Campinggas, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel u.v.a.. Gerade weil alle diese Substanzen in jedem Supermarkt oder in jeder Drogerie leicht, legal und zudem günstig erworben werden können, nutzen Kinder und Jugendliche diese Art des Drogenkonsums.

Sollten Sie irgendwelche Anzeichen auf den Missbrauch oben genannter Substanzen bei Ihrem Kind feststellen, scheuen Sie sich nicht davor, Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle zu suchen. Im Internet gibt es weitere Informationen z.B. unter www.suchtpraevention.nuernberg.de

Schnüffelstoffe sind – auch wenn sie nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – Drogen und können in die psychische Abhängigkeit führen!

B. Ehlenberger

Wir danken unserer Gastautorin für diesen Beitrag. DrS

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