Die Kinderärzte lieben sie auch, die Vorweihnachtszeit. Kinder öffnen gespannt die Adventskalendertürchen, Kerzen brennen auf dem Tisch und es duftet nach Plätzchen. Sehr beliebt sind auch bei Kindern Zimtsterne. Nun wurde kürzlich bzgl. des Verzehrs von Zimt von den Verbraucherschutzministern der Länder gewarnt. Warum?
Zimt, wie wir ihn kennen, ist die getrocknete Rinde des Zimtbaums. Zimt enthält eine Vielzahl von Stoffen, besonders ist aber Cumarin zu erwähnen. Bei Kindern (gerade unter 5 Jahren), aber auch bei empfindlichen Erwachsenen, kann der Stoff zu Leberschäden führen. Die Leber kann sich zwar erholen, aber eine gewisse Vorsicht ist dennoch angebracht. “Wir können nicht ausschließen, dass es bei empfindlichen Personen zu einer Beeinträchtigung der Leber kommt, wenn sie die tolerierbare tägliche Cumarinmenge regelmäßig überschreiten”, sagt Jürgen Kundke vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die früher angenommene krebsfördernde Wirkung des Cumarin ist aber widerlegt. Als höchste unbedenkliche Tagesmenge an Cumarin wird vom BfR 0,1mg Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht angegeben. Cumarin wird übrigens auch bei der Herstellung von Kosmetika verwendet.
Die Empfehlung für Kinder ist, die regelmäßig aufgenommene Zimtmenge zu begrenzen. Ein vierjähriges, 15 kg schweres Kind sollte höchstens 4 Zimtsterne oder eine entsprechende Menge anderer zimthaltiger Lebensmittel (Müsliriegel, Milchreis mit Zimt und Zucker, Müslimischungen, Lebkuchen, u.a.) am Tag essen, Erwachsene maximal doppelt so viel. Wird einmal zu viel aufgenommen, ist dies eher unbedenklich. Generell ist aber ein maßvoller Verzehr anzuraten.
Auf politischer – auch europäischer – Ebene wurde und wird über den zulässigen Gehalt an Zimt in Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher intensiv diskutiert und es wurden Grenzwerte festgelegt. Am strengsten ist in diesem Zusammenhang die europäische Aromastoff-Richtlinie. Die Grenzwerte der Verbraucherschutzministerien sind, durchaus begründet, großzügiger. Jüngst wurden einige Produkte mit zu hohem Zimtgehalt zurückgerufen. Auch die Lebensmittelindustrie reagiert also.
Zimt ist nicht gleich Zimt. Die verwendete Zimtsorte spielt eine wichtige Rolle. Günstig, weil cumarinärmer, ist Ceylonzimt, ungünstig der billigere Cassiazimt, der deutlich mehr Cumarin enthält. Gemahlen lassen sich die Sorten, wenn auf der Verpackung nichts angeben wird, nicht unterscheiden. Als Stangen ist der Ceylonzimt dünner und feiner gewickelt, während Cassiazimt eine dickere Rindenschicht aufweist.
Nicht vergessen: Zimt bleibt natürlich erlaubt. In Maßen, nicht in Massen, sind Zimtsterne einfach herrlich, oder? Eine schöne Adventszeit!
DrS