Kinderrechte – eine Selbstverständlichkeit?
Die Kinderärzte berichten zur Kinderrechtskonvention der UN: Am 20.11.1989 wurde das “Übereinkommen über die Rechte des Kindes”, also die Kinderrechtskonvention, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Zentraler Punkt dieses Übereinkommens ist die Vorrangigkeit des Kindeswohls in allen Entscheidungen, die Kinder betreffen – vor allen anderen Gesichtspunkten mit höchster Priorität. Es geht also um die Verankerung und Sicherung der kindlichen Grundrechte im Zentrum der Gesellschaft. Die BRD hatte 1990 beschlossen, dass die Kinderrechtskonvention keine unmittelbare Anwendung finden solle. Erst 2010 (!) wurde diese Vorbehaltserklärung aufgehoben. Seitdem gilt die Kinderrechtskonvention im Rang eines einfachen Gesetzes. Aber: Sie wurde bisher nicht in das Grundgesetz aufgenommen. Dies ist eine Station einer langen Entwicklung, die hoffentlich in Zukunft bis genau dahin führt, dass die Kinderrechtskonvention in allen Gesellschaften weltweit, auch in unserer, in vollem Umfang akzeptiert, gesetzlich an zentraler Stelle festgeschrieben und umgesetzt wird. Kindheit verstehen wir heute als Lebensabschnitt mit eigenem Wert. Diese Sicht entwickelte sich erst seit etwa 250 Jahren mit Rousseau, der mit seinem Erziehungsroman “Emile” eine Neuorientierung der Gesellschaft bzgl. der Bewertung der Kindheit als etwas …