“Was ist denn das – Frühförderung?”, werde ich gefragt. Gerade hatte ich Svens Mama vorgeschlagen, aufgrund der deutlichen Entwicklungsproblematik des Kindes diese Fördermöglichkeiten für ihr Kind in Anspruch zu nehmen. Denn Sven ist 4 Jahre alt und hat große sprachliche und motorische Schwierigkeiten.
Frühförderung wird in sogenannten Frühförderstellen geleistet. Geregelt ist das gesetzlich durch SGB VIII, IX und XII. Dennoch gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede. In Bayern tragen die Bezirke die Kosten. Kinder mit erheblichen Entwicklungsstörungen, Kinder mit Behinderungen oder die von Behinderung bedroht sind sowie Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen, wie Taubheit oder Blindheit, haben auf Frühförderung Anspruch. Die Frühförderstellen betreuen Kinder bis zur Einschulung. Es findet sowohl pädagogische als auch psychologische und medizinische Behandlung, wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, statt. Die Therapeuten arbeiten unter einem Dach und tauschen sich aus, sodass die Behandlung so dem aktuellen Stand des Kindes angepasst werden kann. Ein Austausch mit dem betreuenden Kinderarzt kann ebenfalls stattfinden und ist sehr wertvoll. Und – sehr wichtig – auch die Eltern bekommen Beratung und Anleitung.
Nach einem Jahr hat Sven nun große Fortschritte gemacht. Die interdisziplinäre Förderung hat ihm sehr geholfen, seine Defizite aufzuholen sich zu entwickeln. Auch Svens Eltern sind äußerst zufrieden. Wir werden die Maßnahme noch für ein weiteres Jahr beantragen, bis Sven in die Schule geht. Aber alle sind zuversichtlich, dass Sven seinen Weg gut machen wird.