Morgen tritt das neue europäische Datenschutzgesetz (“Datenschutz-Grundverordnung”) in Kraft. Es verpflichtet alle Firmen, wie auch Online-Plattformen, und eben auch Praxen, zu strengerem Datenschutz personenbezogener Daten. Bei Versäumnissen drohen Strafen bis 20.000.000 Euro.
An sich eine gute Sache! Finde ich. Vor allem, wenn man auf die Datenschutzpraktiken der großen Datenschutz-Kraken wie Facebook und Google sieht.
Aber: Es offenbart die Ziellosigkeit in einem staatlich gelenkten “Gesundheitswesen” einmal mehr!
Natürlich sind gerade Gesundheitsdaten besonders schützenswert. Und das tun wir ja auch. Aber das, was von einem deutschen Gesundheitswesen über die Köpfe der Praxen hinweg mit großem Engagement vorangetrieben wurde, nämlich das Gesundheitswesen auch auf Datenebene effektiver zu machen (Stichwort “elektronische Gesundheitskarte”, aber auch Labor- oder Röntgendatenübertragung ) soll jetzt bei den einzelnen Praxen vor Ort auf Datenschutz abgesichert werden. Unter der Androhung von existenzvernichtenden Strafen. Und natürlich ohne Ersatz des Mehraufwandes seitens der Krankenkassen, die in den Jahren zuvor die online-Initiativen erst vorangetrieben haben.
Ein krankes System. Kein Wunder, dass sich immer weniger Ärzte in die ambulante Patientenversorgung trauen.
Na. Vielleicht kommen wir ja irgendwann wieder zurück zu der Patientenversorgung zwischen einem Arzt und einem Patienten. Bei der es um Krankheiten, Sorgen und Nöte der Patienten geht. Und die Hilfe und Therapie, die der Arzt geben kann. Anstatt die Zeit mit Daten und Datenschutz zu vergeuden. Die EDV ist schon lange weniger Hilfe als vielmehr Last in der eigentlichen Patientenversorgung.